Über uns
Das sind wir – lernen Sie uns kennen.
24/7 Notfallhilfe · Rohrreinigung & Abwassertechnik im Rhein-Neckar-Gebiet
Das sind wir – lernen Sie uns kennen.
Notfall · Schnelle Hilfe · Rund um die Uhr · Service
Rundum unsere Leistungen – bekommen Sie einen Überblick.
Für die Rechte und Pflichten beider Parteien gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Abwassertechnik Brakonier als Auftragsnehmer (im Folgenden: AN) und ihrem Auftraggeber (im Folgenden: AG). Sie gelten auch dann, wenn in späteren Verträgen hierauf nicht explizit Bezug genommen wird. Abweichende AGB des AG werden zurückgewiesen. Diese werden nur Vertragsinhalt, wenn der AN deren Geltung explizit schriftlich zustimmt.
Der AG hat den AN alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, sofern bekannt beziehungsweise vorhanden, auf Verlangen des AN zur Verfügung zu stellen, insbesondere vorhandene Pläne des Leitungssystems dem AN zur Kenntnis zu bringen.
Besondere Arbeitserschwernisse oder -erleichterungen, die dem AG bekannt sind oder sein müssen, zum Beispiel die Existenz einer Hebeanlage, Schäden am Leitungssystem, von den Planunterlagen abweichende Ausführungen des Leitungssystems, anlässlich der Ausführung des Auftrags besonders gefährdete Materialien (Kunststoff, Eternit, Blei, poröses und altersschwaches Material), steckengebliebene Werkzeuge, Verwendung chemischen Rohrreinigungsmittel, ihm bekannte Rohreinbringungen wie Klebstoffe, Scherben, Steine, Beton, Gips und Wurzeln, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen, Werkstoffveränderungen, Abweichungen von DIN-Vorgaben bei Leitungsverlegung und Ähnlichem, hat er frühestmöglich vor Arbeitsbeginn dem AN mitzuteilen. Das gleiche gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems an der Anlage.
Für die Dauer der Arbeiten an einer Anlage ist der AG im Interesse von Erfolg und Schadenverhütung verpflichtet, den Mitarbeitern des AN Zugang zu allen Teilbereichen der Anlage zu verschaffen, zum Beispiel zu allen Entwässerungsgegenständen in den verschiedenen Räumen und Geschossen.
Außerdem hat er sicherzustellen, dass während dieser Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der AG unverzüglich nach Ausführung kontrollieren, ob etwas zu beanstanden sein sollte.
Die Bestimmung des Arbeitsumfangs, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen- und Geräteeinsatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags allein dem AN. Der AN kann sich zur Ausführung des Auftrages in Abstimmung mit dem AG geeigneter Dritter bedienen.
Bei der Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen sind die Feststellungen des Abnehmers der Abfälle zu deren Art und Menge auch verbindlich für AG und AN.
Die Arbeiten werden nach dem anerkannten Stand der Technik, sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Vom AN im Rahmen der Auftragsausführung erstellte Unterlagen (Dokumentationen von TV-Befahrungen, Prüfungsprotokolle etc.) bleiben vorerst Eigentum des AN. Sämtliche Unterlagen und Informationen werden nicht ohne Zustimmung des AG vom AN an Dritte übermittelt. Mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages gehen die Unterlagen in das Eigentum des AG über.
Wir übernehmen keine Verantwortung für sämtliche unmittelbare und mittelbare Schäden, die entstehen durch:
Arbeiten an defekten, verrotteten, unvorschriftsmäßig oder nicht den aktuellen DIN-Vorschriften gemäß installierten Anlagen.
Arbeiten an Anlagen, die in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und/oder während der Arbeiten benutzt werden.
Arbeiten an Anlagen mit Ablagerung und/oder Verstopfungen aus Material, das widerstandsfähiger ist als das der Anlage selbst. Z.B. ab Kunststoff- oder Eternit-Abflussanlagen mit Betonverstopfung.
Austretender Inhalte der Anlagen.
Arbeiten an Rohr-Abzweigen und -Doppelabzweigen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°, wenn dadurch das eingeführte Werkzeug in die falsche Richtung abgelenkt oder ein weiteres Vordringen ganz blockiert wird.
Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die in der Anlage ohne unser Verschulden steckenbleiben oder verloren gehen.
Sofern der AN nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleistungspflichtig ist, gilt folgendes: Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, nachdem sie erkannt worden sind oder jedenfalls erkennbar waren, dem AN gegenüber zur Anzeige zu bringen. Im Falle des Vorliegens eines Mangels hat der AG insgesamt 2 Nachbesserungsversuche. Ist die gesetzliche Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der AG berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügigen Vertragsabweichungen oder nur geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Alle Nebenabreden mit dem Service Monteur/en bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung.
Der in Rechnung gestellte Betrag wird 14 Tage ohne jede Abzüge nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die erste angefangene Stunde wird voll berechnet.
Für eventuelle Schäden haften wir im Rahmen unsere Haftpflichtversicherung. Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsbeständen (insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftraggeber haftet für Schäden an Werkzeugen des Auftraggebers, soweit diese Mängel durch den Auftragsnehmer vor Ausführung der Arbeiten nicht erkennbar sind.
a) Die entstehen durch unsachgemäß hergestellte Entwässerungsanlagen und Leitungen
b) Durch eine fehlerhafte Elektroinstallation, wodurch es zu Kurzschlüsse an der Elektronik der Werkzeuge kommt.
Der AN ist berechtigt sämtliche sich aus dem Vertrag mit dem AG ergebenen Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des AG auf Dritte zu übertragen.
Die Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen unsere AG gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.
Der AG wird darauf hingewiesen, dass der AN personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse; Bankverbindung; sowie Daten aus der Vertragsdurchführung zu Zwecken der Vertragsverwaltung, -durchführung und -abwicklung elektronisch speichert. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.
Erfüllungsort ist der Sitz des AN, derzeit Oftersheim. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem AN und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ergebenden Streitigkeit ist Schwetzingen.
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Dies gilt auch für Ergänzungen, Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen, ebenso wie für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Vertrag verfolgten Ziel am nächsten kommt.